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Der Gesetzgeber verlangt, dass Feuerlöscher, deren Bereithaltung vorgeschrieben ist, nur von Sachkundigen oder befähigten Personen geprüft werden dürfen.
Unser Kundendiensttechniker ist befähigte Person nach DIN EN3 und Sachkundiger nach DIN 14406 Teil 4 und auf allen Geräten geschult. Sie unterliegen der ständigen Weiterbildung. Deshalb können Sie sicher sein, dass Ihre Feuerlöscher durch qualifizierte Mitarbeiter gewartet werden.
DIN EN 3 Feuerlöscher müssen typgeprüft und in Deutschland amtlich zugelassen sein.
DIN 14406 Hier wird die Prüfung von Feuerlöschgeräten mindestens alle zwei Jahre festgelegt.
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