Brandschutz & Sicherheitstechnik Issermann
Steffen Issermann Im Schafstück 27 D-56745 Bell
0 26 52 - 52 75 45
Impressum
Weitere Leistungen und Termine zur Brandschutzhelfer - Ausbildung finden Sie auf unserer
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
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Warum Brandschutzhelfer ? Techn. Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2
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1. |
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. |
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2. |
Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. |
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1-Tages-Lehrgang
Nach ASR 2.2 Abs. 6.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. |
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Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung (ca. 5 % der Beschäftigten). |
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Inhalte:
• gesetzliche Grundlagen des Brandschutzes • Gefahren durch Brände • Brandverhütung • Brandfall im Betrieb - Was ist zu tun? • Chemie und Physik der Verbrennung • Handhabung von tragbaren Feuerlöschern, ggf. Wandhydrant • praktisches Löschtraining mit Einsatz verschiedener Löschgeräte
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Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich. Dies können z. B. sein:
– Änderung der Brandschutzordnung – neue Verfahren mit veränderter Randgefährdung – Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter – Brandereignis im Betrieb |
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