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Aussonderung von alten Feuerlöschern aus Sicherheitsgründen
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Druckgeräte unterliegen einer natürlichen Umwelt- sowie einer unterschiedlich ausgeprägten mechanischen Belastung. Hierbei führen Beanspruchung und Umweltbeeinflussung zu alterungsbedingten Veränderungen an Material und Löschmitteln. Wir wurden durch die Marktaufsichtsbehörden entsprechend § 5 GPSG aufgefordert, über die Lebensdauer und die daraus resultierende sichere Funktionsweise von Feuerlöschern eine Stellungnahme abzugeben. Insbesondere interessiert dies die Betreiber, die gemäß Betriebssicherheitsverordnung und berufgenossenschaftlicher Vorschriften für die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen sowie deren Funktionstüchtigkeit eine Gefährdungsanalyse erstellen müssen. Daher muss festgestellt werden, dass ein technisches Produkt wie der Feuerlöscher, welcher unter erhöhtem Betriebsdruck steht, in der Lebensdauer begrenzt ist. So können nach unseren Erfahrungen auch bei normaler Nutzung Materialermüdungen auftreten. Beim Einsatz von überalterten Feuerlöschern muss festgestellt werden, dass diese im schlimmsten Fall eine Gefahr für den Nutzer darstellen.
Haftung und Verantwortung für den sicheren Einsatz und Betrieb von Feuerlöschern Nachfolgend werden die mit der Haftung und Verantwortung zusammenhängenden juristischen Fragen erläutert und beantwortet – wobei die unterschiedliche Ausgangslage und Rechtsfolgen bei jeder der beteiligten Seiten, also Betreiber und Eigentümer der Geräte, Instandhaltungsunternehmen und Sachkundige/befähigte Personen und schließlich der Hersteller und Verkäufer dargestellt sind. Unabhängig von jeder juristischen Betrachtung gilt der Grundsatz:Für den sicheren Einsatz und Betrieb ist die regelmäßige Instandhaltung; – spätestens alle 2 Jahre – unverzichtbar! Dabei sind jeweils die Instandhaltungsanweisungen des Herstellers gemäß DIN 14406-4 anzuwenden.
Herstellerhaftung Der Hersteller unterliegt gemäß § 823 Abs. 1 BGB einer Verkehrssicherheitspflicht bzw. gemäß § 3 Produkthaftungsgesetz einer Instruktionspflicht, was den sicheren Betrieb eines Produktes betrifft. In der Betriebsanleitung nach der gültigen Druckgeräte-Richtlinie (Anhang 1, Abschnitt 3.4) hat der Hersteller einen Hinweis auf die vorgesehene Lebensdauer anzugeben (§ 5 Abs. 1 GPSG). Überdies instruiert der Hersteller über Instandhaltungsanweisungen, die für jeden einzelnen Bautyp eines Feuerlöschers vorliegen, die jeweiligen Sachkundigen/befähigten Personen, welche die Instandhaltung durchführen. Dies wird zudem durch Schulung, Nachschulung und Weiterbildung der ausgebildeten Sachkundigen erreicht. Überalterte und nicht instand gehaltene Feuerlöscher können im Einzelfall versagen oder gar explodieren. Dies kann zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Benutzers führen. Nachweislich führte dies in der Vergangenheit zu schweren Verletzungen bei der Benutzung überalterter Feuerlöscher. In den Instandhaltungsanweisungen ist ein Hinweis auf die Lebensdauer der Feuerlöscher enthalten. Die gesetzliche Produkthaftung oder kaufrechtliche Gewährleistung des Herstellers für den Feuerlöscher ist nach 20 / 25 Jahren abgelaufen. Der Feuerlöscher als Sicherheitsprodukt kann bei einer Gebrauchsdauer von bis zu 20 / 25 Jahren als langlebiges Investitionsgut eingeordnet werden.
Fazit: Die bestehende Rechtslage verpflichtet den Hersteller, auf die Gefahren einer Verwendungsdauer über die empfohlene Lebensdauer hinaus hinzuweisen und den Austausch der Feuerlöscher ab diesem Zeitpunkt dringend zu empfehlen. Daher empfehlen wir, Dauerdruckfeuerlöscher nach 20 Jahren und alle weiteren tragbaren Feuerlöscher nach 25 Jahren auszusondern.
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